Scha­den­er­satz­recht

Scha­den­er­satz­recht

Ihnen ist ein ande­res Fahr­zeug hin­ten auf­ge­fah­ren, Ihr par­ken­des Fahr­zeug wur­de beschä­digt oder Sie sind als Insas­se eines Fahr­zeugs schwer ver­letzt wor­den — unab­hän­gig davon ob die Schuld­fra­ge geklärt ist oder nicht, der früh­zei­ti­ge Weg zum Anwalt spart Mühe, Büro­kra­tie und sorgt dafür, dass Sie kei­ne Rech­te ver­lie­ren und alle Scha­den­pos­ten regu­liert bekom­men, die Ihnen zuste­hen. Ver­ges­sen Sie nicht: Die Ver­si­che­rung ist Ihr Geg­ner, auch wenn sie wie ein Part­ner auf­tritt. Spe­zi­al­ge­biet der Gry­gier Rechts­an­wäl­te ist die Scha­den­be­ar­bei­tung schwe­rer Per­so­nen­schä­den. ein­schließ­lich Ersatz­an­sprü­chen wegen beein­träch­tig­ter Haus­halt­füh­rung, Ver­dienst­aus­fäl­len, Unter­halts­schä­den, Schmer­zens­geld u.s.w.

Wich­tig: Die Kos­ten der Rechts­ver­tre­tung zahlt die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung wenn Sie den Unfall nicht ver­schul­det haben. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft bei unge­klär­ter Haftung. 

Ver­kehrs­recht wird immer kom­pli­zier­ter. Ver­trau­en Sie auf einen Ver­kehrs­an­walt. Spa­ren Sie Zeit und unnö­ti­gen Auf­wand: Gry­gier Rechts­an­wäl­te neh­men Ihr Man­dat auch per Tele­fon ent­ge­gen und kom­mu­ni­zie­ren unbü­ro­kra­tisch per email, wenn Sie es wünschen.

Gry­gier Rechts­an­wäl­te geben Ihnen in jedem Fall am Tele­fon eine kos­ten­lo­se tele­fo­ni­sche Erst­ein­schät­zung. Zögern Sie nicht, einen Anwalt hin­zu­zu­zie­hen. Je frü­her, des­to besser.