Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Das Geschäftsfeld Steuerberatung umfasst neben der deklaratorischen Steuerberatung auch die präventive Steuerberatung und Steuergestaltung. In diesem Bereich finden sich daher Angebote für folgende Dienstleistungen:
Laufende Steuerberatung
- Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
- Erstellung von oder Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen unter Optimierung steuerlicher und rechtlicher Gegebenheiten
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und natürliche Personen für alle Steuerarten
- Prüfung von Steuerbescheiden aller Steuerarten und Beurteilung steuerlicher Einzelfragen
- Laufende Betreuung und Kommunikation in allen Steuerangelegenheiten mit den Finanzbehörden sowie Begleitung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen, Zollprüfungen) durch die Finanzverwaltung
- Begleitung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Steuerplanung
- Rechtsformwahl, Unternehmensgründung einschließlich Bereitstellung von Vorratsgesellschaften
- Umstrukturierungen nach Umwandlungssteuerrecht
- Mittelfristige Steuerplanung und ‑gestaltung
- Unternehmensnachfolge
- Erbfolgeplanung natürlicher Personen
- Errichtung von Stiftungen und deren Einbeziehung in Unternehmensstrukturen
Eine optimale Steuerberatung – die Minimierung Ihrer Steuerschuld – ist selbstverständlich vorrangiges Ziel unserer Kanzlei. Wichtige Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Einbindung der steuerlichen Beratung in alle Phasen der Unternehmensplanung und privater Vorhaben.
Warum zum Anwalt?
Nach einem Unfall denken viele: Die Sachlage ist doch klar und eindeutig. Warum dann einen Anwalt ? Die Antwort ist eindeutig: Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen. Ihr Anwalt ist der einzige, der Sie umfassend berät und Ihnen sagt welche Schadenpositionen Sie beanspruchen können. Der Unfallgegner und seine Versicherung wird Sie hier nicht freiwillig zutreffend beraten, auch wenn es danach aussieht.
Was kostet der Anwalt?
Nichts, wenn die Gegenseite nach einem Unfall zu 100% haftet, denn dann zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten aus dem Regulierungsbetrag. Garantiert.
Die telefonische Ersteinschätzung ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Dann entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie Grygier Rechtsanwälte beauftragen oder die Finger von der Sache lassen.
Die Kosten der Rechtsvertretung richtet sich in Straf- und Bußgeldsachen nach Verfahrensabschnitten. Für die Einarbeitung in die Sache fällt eine Grundgebühr an, für die Vertretung im Verfahren eine Verfahrensgebühr und für die Vertretung im Termin eine Terminsgebühr. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn das Verfahren unter Mitwirkung des Anwalts eingestellt oder sonstwie erledigt wird. Hier ist meistens eine Rechtsschutzversicherung nützlich.
Die Kosten der Rechtsvertretung in den meisten sonstigen Verkehrssachen einschließlich Unfallsachen richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Hotline
Außerhalb der Bürozeiten stehen Ihnen Grygier Rechtsanwälte für Anfragen und Aufnahme neuer Mandate unter der Hotline-Nummer: +49 30 / 30 69 21 — 13 jederzeit zur Verfügung. Wichtig: Mitteilungen und Auskünfte zu laufenden Mandaten sind wegen des erforderlichen Aktenzugriffs nur innerhalb der Bürozeiten möglich; insoweit wird um Verständnis gebeten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Egal mit welchem Rechtsproblem Sie uns kontaktieren: Die telefonische Ersteinschätzung (inkl. Sichtung von Unterlagen mit bis zu 5 DIN-A4-Seiten) ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Telefon: +49 30 / 30 69 21 — 0