Buß­geld­recht

Buß­geld­recht

Ihnen wird eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung, ein Rot­licht­ver­stoß oder eine ande­re Ord­nungs­wid­rig­keit vor­ge­wor­fen ? Dann las­sen Sie sich von einem Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht bera­ten. Im Buß­geld­ver­fah­ren kön­nen dem Fah­rer neben einem Buß­geld ein Fahr­ver­bot von 1 bis 3 Mona­ten, Punk­te in Flens­burg oder das Füh­ren eines Fahr­ten­bu­ches drohen.

Gry­gier Rechts­an­wäl­te ken­nen die ein­schlä­gi­gen Mess­ver­fah­ren, z.B. Poliscan­Speed zur Rot­licht- und Geschwin­dig­keits­mes­sung, Mul­ta­no­va VR-6F, Leiv­tec XV2 (Lei­ca), ES 3.0 (eso), Traf­fi­pax spee­do­phot, Riegl FG21‑P, LAVEG Laser­fern­glas zur Geschwin­dig­keits­mes­sung, VIBRAM und VKS 3.0 als Brü­cken-Geschwin­dig­keits- und Abstands­mes­sung, Pro­vi­da als Video­über­wa­chung zum Fest­ein­bau in zivi­len Ein­satz­fahr­zeu­gen, ViDiSta zur Aus­wer­tung die­ser Auf­nah­men. Aus zahl­rei­chen Ver­fah­ren ken­nen Gry­gier Rechts­an­wäl­te die Pro­blem­schwer­punk­te der ein­zel­nen Mess­ver­fah­ren , um Ein­sprü­che gegen Buß­geld­be­schei­de gezielt argu­men­ta­tiv begrün­den zu können.

Bei erheb­li­chen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen (ab 31 km/h), bei erheb­li­chen Abstands­un­ter­schrei­tun­gen sowie Rot­licht­ver­stö­ßen um län­ger als 1 Sekun­de wie auch bei bestimm­ten Alko­hol- und Dro­gen­ver­stö­ßen droht ein Fahr­ver­bot von 1–3 Mona­ten. Gry­gier Rechts­an­wäl­te hel­fen Ihnen, das Fahr­ver­bot abzu­wen­den, gera­de dann wenn Sie beruf­lich ganz beson­ders auf Ihren Füh­rer­schein ange­wie­sen sind.

Neben Buß­geld und Fahr­ver­bot droht bei den meis­ten Ver­fah­ren auch die Ein­tra­gung von 1–3 Punk­ten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter in Flens­burg. Das Punkt­sys­tem wur­de 2014 dras­tisch ver­schärft mit der Fol­ge, dass die Fahr­erlaub­nis bei meh­re­ren erheb­li­chen Ver­stö­ßen seit­her deut­lich schnel­ler ent­zo­gen wird als bis­her. In der Regel führt jeder Buß­geld­be­scheid, der auch ein Fahr­ver­bot ent­hält, zur Ein­tra­gung von 2 Punk­ten. Bei Errei­chen von 8 Punk­ten droht die Ent­zie­hung der Fahrerlaubnis.