Bußgeldrecht
Bußgeldrecht
Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine andere Ordnungswidrigkeit vorgeworfen ? Dann lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Im Bußgeldverfahren können dem Fahrer neben einem Bußgeld ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, Punkte in Flensburg oder das Führen eines Fahrtenbuches drohen.
Grygier Rechtsanwälte kennen die einschlägigen Messverfahren, z.B. PoliscanSpeed zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessung, Multanova VR-6F, Leivtec XV2 (Leica), ES 3.0 (eso), Traffipax speedophot, Riegl FG21‑P, LAVEG Laserfernglas zur Geschwindigkeitsmessung, VIBRAM und VKS 3.0 als Brücken-Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, Provida als Videoüberwachung zum Festeinbau in zivilen Einsatzfahrzeugen, ViDiSta zur Auswertung dieser Aufnahmen. Aus zahlreichen Verfahren kennen Grygier Rechtsanwälte die Problemschwerpunkte der einzelnen Messverfahren , um Einsprüche gegen Bußgeldbescheide gezielt argumentativ begründen zu können.
Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 31 km/h), bei erheblichen Abstandsunterschreitungen sowie Rotlichtverstößen um länger als 1 Sekunde wie auch bei bestimmten Alkohol- und Drogenverstößen droht ein Fahrverbot von 1–3 Monaten. Grygier Rechtsanwälte helfen Ihnen, das Fahrverbot abzuwenden, gerade dann wenn Sie beruflich ganz besonders auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Neben Bußgeld und Fahrverbot droht bei den meisten Verfahren auch die Eintragung von 1–3 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Das Punktsystem wurde 2014 drastisch verschärft mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis bei mehreren erheblichen Verstößen seither deutlich schneller entzogen wird als bisher. In der Regel führt jeder Bußgeldbescheid, der auch ein Fahrverbot enthält, zur Eintragung von 2 Punkten. Bei Erreichen von 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Warum zum Anwalt?
Nach einem Unfall denken viele: Die Sachlage ist doch klar und eindeutig. Warum dann einen Anwalt ? Die Antwort ist eindeutig: Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen. Ihr Anwalt ist der einzige, der Sie umfassend berät und Ihnen sagt welche Schadenpositionen Sie beanspruchen können. Der Unfallgegner und seine Versicherung wird Sie hier nicht freiwillig zutreffend beraten, auch wenn es danach aussieht.
Was kostet der Anwalt?
Nichts, wenn die Gegenseite nach einem Unfall zu 100% haftet, denn dann zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten aus dem Regulierungsbetrag. Garantiert.
Die telefonische Ersteinschätzung ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Dann entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie Grygier Rechtsanwälte beauftragen oder die Finger von der Sache lassen.
Die Kosten der Rechtsvertretung richtet sich in Straf- und Bußgeldsachen nach Verfahrensabschnitten. Für die Einarbeitung in die Sache fällt eine Grundgebühr an, für die Vertretung im Verfahren eine Verfahrensgebühr und für die Vertretung im Termin eine Terminsgebühr. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn das Verfahren unter Mitwirkung des Anwalts eingestellt oder sonstwie erledigt wird. Hier ist meistens eine Rechtsschutzversicherung nützlich.
Die Kosten der Rechtsvertretung in den meisten sonstigen Verkehrssachen einschließlich Unfallsachen richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Hotline
Außerhalb der Bürozeiten stehen Ihnen Grygier Rechtsanwälte für Anfragen und Aufnahme neuer Mandate unter der Hotline-Nummer: +49 30 / 30 69 21 — 13 jederzeit zur Verfügung. Wichtig: Mitteilungen und Auskünfte zu laufenden Mandaten sind wegen des erforderlichen Aktenzugriffs nur innerhalb der Bürozeiten möglich; insoweit wird um Verständnis gebeten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Egal mit welchem Rechtsproblem Sie uns kontaktieren: Die telefonische Ersteinschätzung (inkl. Sichtung von Unterlagen mit bis zu 5 DIN-A4-Seiten) ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Telefon: +49 30 / 30 69 21 — 0