Schadenersatzrecht
Schadenersatzrecht
Ihnen ist ein anderes Fahrzeug hinten aufgefahren, Ihr parkendes Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie sind als Insasse eines Fahrzeugs schwer verletzt worden — unabhängig davon ob die Schuldfrage geklärt ist oder nicht, der frühzeitige Weg zum Anwalt spart Mühe, Bürokratie und sorgt dafür, dass Sie keine Rechte verlieren und alle Schadenposten reguliert bekommen, die Ihnen zustehen. Vergessen Sie nicht: Die Versicherung ist Ihr Gegner, auch wenn sie wie ein Partner auftritt. Spezialgebiet der Grygier Rechtsanwälte ist die Schadenbearbeitung schwerer Personenschäden. einschließlich Ersatzansprüchen wegen beeinträchtigter Haushaltführung, Verdienstausfällen, Unterhaltsschäden, Schmerzensgeld u.s.w.
Wichtig: Die Kosten der Rechtsvertretung zahlt die gegnerische Versicherung wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei ungeklärter Haftung.
Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie auf einen Verkehrsanwalt. Sparen Sie Zeit und unnötigen Aufwand: Grygier Rechtsanwälte nehmen Ihr Mandat auch per Telefon entgegen und kommunizieren unbürokratisch per email, wenn Sie es wünschen.
Grygier Rechtsanwälte geben Ihnen in jedem Fall am Telefon eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Zögern Sie nicht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Je früher, desto besser.
Warum zum Anwalt?
Nach einem Unfall denken viele: Die Sachlage ist doch klar und eindeutig. Warum dann einen Anwalt ? Die Antwort ist eindeutig: Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen. Ihr Anwalt ist der einzige, der Sie umfassend berät und Ihnen sagt welche Schadenpositionen Sie beanspruchen können. Der Unfallgegner und seine Versicherung wird Sie hier nicht freiwillig zutreffend beraten, auch wenn es danach aussieht.
Was kostet der Anwalt?
Nichts, wenn die Gegenseite nach einem Unfall zu 100% haftet, denn dann zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten aus dem Regulierungsbetrag. Garantiert.
Die telefonische Ersteinschätzung ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Dann entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie Grygier Rechtsanwälte beauftragen oder die Finger von der Sache lassen.
Die Kosten der Rechtsvertretung richtet sich in Straf- und Bußgeldsachen nach Verfahrensabschnitten. Für die Einarbeitung in die Sache fällt eine Grundgebühr an, für die Vertretung im Verfahren eine Verfahrensgebühr und für die Vertretung im Termin eine Terminsgebühr. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn das Verfahren unter Mitwirkung des Anwalts eingestellt oder sonstwie erledigt wird. Hier ist meistens eine Rechtsschutzversicherung nützlich.
Die Kosten der Rechtsvertretung in den meisten sonstigen Verkehrssachen einschließlich Unfallsachen richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Hotline
Außerhalb der Bürozeiten stehen Ihnen Grygier Rechtsanwälte für Anfragen und Aufnahme neuer Mandate unter der Hotline-Nummer: +49 30 / 30 69 21 — 13 jederzeit zur Verfügung. Wichtig: Mitteilungen und Auskünfte zu laufenden Mandaten sind wegen des erforderlichen Aktenzugriffs nur innerhalb der Bürozeiten möglich; insoweit wird um Verständnis gebeten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Egal mit welchem Rechtsproblem Sie uns kontaktieren: Die telefonische Ersteinschätzung (inkl. Sichtung von Unterlagen mit bis zu 5 DIN-A4-Seiten) ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Telefon: +49 30 / 30 69 21 — 0