Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Wer eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, meint für den Fall der Fäl­le aus­rei­chend gerüs­tet zu sein. Aller­dings wer­den bereits bei Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Feh­ler gemacht, die spä­ter zur Anfech­tung des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges oder zur Leis­tungs­frei­heit füh­ren kön­nen. Häu­fi­ger Streit­punkt ist das Ver­säum­nis, bei Antrag­stel­lung Vor­er­kran­kun­gen anzu­ge­ben. Wei­te­rer Anlass, die Ver­si­che­rungs­leis­tung zu ver­sa­gen ist das angeb­li­che Nicht­er­rei­chen eines Berufs­un­fä­hig­keits­gra­des von 50%. Oder der Ver­si­che­rer ver­weist Sie auf eine ande­re Tätig­keit, bei der der BU-Grad eben­falls gerin­ger ist. In der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung lau­ern eini­ge Fall­stri­cke und Pro­ble­me. Fra­gen Sie daher am bes­ten einen Fach­an­walt für Versicherungsrecht.

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