Unfallversicherung
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ist eine wichtige Personenversicherung, die bei Unfällen jeder Art, beruflich oder privat, und eingetretenen körperlichen Dauerschäden hilft. Der Streit um den Invaliditätsgrad ist der Klassiker der gerichtlichen Verfahren, da der Versicherer mit zum Teil fragwürdigen Gutachteninstituten zusammenarbeitet, die zu viel geringeren Ergebnissen kommen als andere Ärzte. Hin und wieder wird auch in Frage gestellt, dass überhaupt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorgelegen hat. Wichtig ist, dass Sie alle Fristen beachten anderenfalls Sie Ihren Anspruch gänzlich aufs Spiel setzen können. Fragen Sie rechtzeitig nach einem Unfall, der dauernde körperliche Folgen erwarten lässt, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Warum zum Anwalt?
Nach einem Unfall denken viele: Die Sachlage ist doch klar und eindeutig. Warum dann einen Anwalt ? Die Antwort ist eindeutig: Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen. Ihr Anwalt ist der einzige, der Sie umfassend berät und Ihnen sagt welche Schadenpositionen Sie beanspruchen können. Der Unfallgegner und seine Versicherung wird Sie hier nicht freiwillig zutreffend beraten, auch wenn es danach aussieht.
Was kostet der Anwalt?
Nichts, wenn die Gegenseite nach einem Unfall zu 100% haftet, denn dann zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten aus dem Regulierungsbetrag. Garantiert.
Die telefonische Ersteinschätzung ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Dann entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie Grygier Rechtsanwälte beauftragen oder die Finger von der Sache lassen.
Die Kosten der Rechtsvertretung richtet sich in Straf- und Bußgeldsachen nach Verfahrensabschnitten. Für die Einarbeitung in die Sache fällt eine Grundgebühr an, für die Vertretung im Verfahren eine Verfahrensgebühr und für die Vertretung im Termin eine Terminsgebühr. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn das Verfahren unter Mitwirkung des Anwalts eingestellt oder sonstwie erledigt wird. Hier ist meistens eine Rechtsschutzversicherung nützlich.
Die Kosten der Rechtsvertretung in den meisten sonstigen Verkehrssachen einschließlich Unfallsachen richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Hotline
Außerhalb der Bürozeiten stehen Ihnen Grygier Rechtsanwälte für Anfragen und Aufnahme neuer Mandate unter der Hotline-Nummer: +49 30 / 30 69 21 — 13 jederzeit zur Verfügung. Wichtig: Mitteilungen und Auskünfte zu laufenden Mandaten sind wegen des erforderlichen Aktenzugriffs nur innerhalb der Bürozeiten möglich; insoweit wird um Verständnis gebeten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Egal mit welchem Rechtsproblem Sie uns kontaktieren: Die telefonische Ersteinschätzung (inkl. Sichtung von Unterlagen mit bis zu 5 DIN-A4-Seiten) ist bei Grygier Rechtsanwälte kostenlos. Telefon: +49 30 / 30 69 21 — 0