Fuhr­park

Fuhr­park

Ent­las­ten Sie Ihre(n) Fuhrparkverantwortliche(n) und fra­gen Sie uns nach unse­rem spe­zi­el­len Service.

Durch­schnitt­lich 6.500 mal kracht es täg­lich auf deut­schen Stra­ßen. Jeder Unfall löst einen Scha­den­er­satz­an­spruch aus. Doch wel­che Scha­den­po­si­tio­nen kön­nen wir ver­lan­gen? Wer bezahlt den Aus­fall des Mon­teurs? Was ist mit dem Lohn­fort­zah­lungs­scha­den? Kann auch ohne Gut­ach­ten eine Wert­min­de­rung ver­langt wer­den? Wann bekom­men wir Vor­hal­te­kos­ten, wann Nut­zungs­aus­fall? Fra­gen, die sich gera­de Fuhr­park­ver­ant­wort­li­che häu­fig stel­len. Zudem kos­ten die Tele­fo­na­te und der Schrift­ver­kehr Zeit; Zeit, die der Schä­di­ger nicht bezahlt und die der mit der Abwick­lung betrau­te Mit­ar­bei­ter sinn­vol­ler ein­set­zen kann, indem die Scha­den­ab­wick­lung an einen Fach­an­walt aus­ge­la­gert wird. Vie­le Unter­neh­men wis­sen dabei nicht, dass die­ses „Out-sourcing“ auch des­halb sinn­voll ist, weil die Anwalts­kos­ten z.B. beim unver­schul­de­ten Unfall die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung trägt. Die Erfah­rung zeigt: Unfall­ge­schä­dig­te, die durch einen Ver­kehrs­an­walt ver­tre­ten wer­den, erzie­len regel­mä­ßig höhe­ren Schadenersatz.